DGUV Vorschrift 3, Prüftermine planen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden
Gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Nach der Umstellung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu den neuen DGUV Regelwerken sind passende DGUV Prüfplaketten ein adäquates Hilfsmittel. Nutzen Sie die Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte: Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung
Rechtssichere Umsetzung der Neuregelungen im Betrieb

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN VDE 0701-0702 sicher mit dem Wartungsplaner umsetzen
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten

Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
info@Wartungsplaner.de

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Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.

Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.

Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste. Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.

Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.

Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.


Wie Sie das Thema "DGUV Neues Regelwerk" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und BG (Berufsgenossenschaften) unterstützen durch ihre Vorschriften- und Regelwerke Beschäftigte und Unternehmen darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Am 01.05.2014 wurde ein neues, einheitliches Regelwerk veröffentlicht.
Außer den Nummern und Bezeichnungen ändert sich vorerst nichts. Bisher sind keine Übergangsfristen festgelegt; es ist mit langen Umstellungszeiten zu rechnen.

Wartungsplaner ist alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Prüfungen laut DGUV Vorschrift 3 brauchen. Die Software ermöglicht ein effizientes Management der Termine laut DGUV Vorschrift 3 und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten

Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.

Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

das schreibt die Presse zum Wartungsplaner

Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.

aktuelle Meldungen der Presse...



Im Wartungsplaner hinterlegen Sie Ihre Wartungspläne wie regelmäßigen Wartungen und Inspektionen sowie die Kalibrierungen von Prüfmitteln.
Mit dem Wartungsplaner gliedern Sie Ihre Objekte nach Werken, Standorten, Kostenstellen und Typen.
Jedes Objekt in mehreren Ebenen enthalten sein. Für die Darstellung der Objekte nutzen Sie verschiedene Such- und Filterfunktionen.
Neben der detaillierten Beschreibung des Objektes (wie z.B. Seriennummer, Hersteller, Baujahr, usw.) hinterlegen Sie alle benötigten Dokumente als Datei beim Objekt. Damit sind Sie in der Lage, rasch und einfach auf Anleitungen, Fotos, Rechnungen, usw. zuzugreifen.

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